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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Henkel Umform- und Fügetechnik GmbH

Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen, soweit nicht im einzelnen andere schriftliche Vereinbarungen getroffen worden sind, nur unter folgenden Bedingungen:

1.) Abschluss

a) Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Abschlüsse und Vereinbarungen sowie durch unsere Vertreter vermittelte Geschäfte werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich. Mündliche Vereinbarungen, auch im Rahmen der Vertragsabwicklung, haben keine Gültigkeit, wenn sie nicht schriftlich von uns bestätigt sind.

b) Unsere Verkaufsbedingungen gelten als vereinbart. Die Einkaufsbedingungen des Käufers gelten nicht, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

2.) Lieferzeit und höhere Gewalt

a) Angaben über Lieferzeiten sind nur als annähernd und unverbindlich anzusehen. Betriebsstörungen und Lieferungserschwernisse jeder Art – auch bei unseren Zulieferanten – entbinden uns von der Verpflichtung zur Einhaltung der Lieferzeit und berechtigen uns zur Verlängerung der Lieferfristen sowie zur Ausführung von Teillieferungen.

b) Ereignisse höherer Gewalt bei uns oder unseren Zulieferanten sowie neue behördliche Maßnahmen, die auf Erzeugungskosten und Versand nachteilig wirken, berechtigen uns, vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten, ohne dass wir hierdurch schadenersatzpflichtig werden.

3.) Preise und Verpackung

a) Unsere Preise gelten ab Werk. Staats- und sonstige Abgaben, die bei der Preisfestsetzung noch nicht berücksichtigt werden konnten, aber die Ware mittelbar oder unmittelbar verteuern, gehen zu Lasten des Käufers, falls durch Gesetz nicht anders bestimmt wird. Wir sind berechtigt, Preisänderungen vorzunehmen, wenn zwischen Abschluss und Lieferung Preiserhöhungen durch Rohstoff-, Lohn-, Energie- und sonstige Aufpreise eintreten.

b) Verpackung wird berechnet und kann nicht zurückgenommen werden.

4.) Versand

a) Der Versand erfolgt mit der Übergabe des Materials an den Spediteur oder Frachtführer bzw. bei Expressgut mit Übergabe an die Paketdienste - spätestens jedoch beim Verlassen des Werkes - auf Rechnung und Gefahr des Käufers, auch bei tob- oder frachtfreier Lieferung. Von uns entrichtete Frachten sind nur als eine für den Besteller gemachte Frachtvorlage zu betrachten. Mehrfrachten für Eil- und Expressgut gehen zu Lasten des Bestellers, auch wenn wir im Einzelfalle die Transportkosten übernommen haben.

b) Versandweg und Beförderungsmittel sind, falls vom Besteller keine schriftlichen Frachtverfügungen gegeben werden, unserer Wahl - unter Ausschluss jeder Haftung, insbesondere für billigste Verfrachtung - überlassen.

5.) Zahlungsbedingungen

a) Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum Netto, innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum 2% Skonto.

b) Zahlung erfolgt durch Überweisung.

c) Bei Zahlungszielüberschreitung können, vorbehaltlich sonstiger Rechte, Verzugszinsen in Höhe der jeweils von den Banken für laufende Kredite berechneten Zinssätze und Spesen in Rechnung gestellt werden. Die Nichteinhaltung des Zahlungszieles berechtigt uns vor weiteren Lieferungen Vorauszahlung zu verlangen, von Verträgen zurückzutreten und die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware auf Kosten des Bestellers zurückzunehmen. Das gleiche gilt, wenn uns nach dem Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers mindern.

d) Eine Aufrechnung oder Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche oder Mängelrügen ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderung.

6.) Eigentumsvorbehalt

a) Bis zur vollständigen Tilgung sämtlicher Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung und der Schecks bleibt die von uns gelieferte Ware unser Eigentum und kann im Falle des Zahlungsverzuges von uns auf Kosten des Käufers wieder zurückgenommen werden. Der Käufer ist bis zu diesem Zeitpunkt nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen; er darf sie nur im Rahmen seines laufenden Geschäftsverkehrs weiter verkaufen oder verarbeiten. Der Käufer ist verpflichtet, uns Zugriff dritter Personen auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware unverzüglich mitzuteilen.

b) Veräußert der Käufer die von uns gelieferte Ware - gleich, in welchen Zustand - , so tritt er hiermit schon jetzt bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung, die ihm aus Veräußerungen entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung den Unterbestellern bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen die Unterbesteller erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen.

7.) Mängelrügen und Haftungen

a) Mängelrügen sind innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware und Benutzung, soweit diese über die Untersuchung und Erprobung hinausgehen, schriftlich anzuzeigen. Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht festzustellen sind, müssen unverzüglich nach Möglichkeit der Entdeckung, unter sofortiger Einstellung der Weiterbenutzung innerhalb einer Woche gemeldet werden.

b) Für Mängel, die ihre Ursache in fehlerhaftem Grundmaterial haben, das bei der Verarbeitung durch uns als fehlerhaft noch nicht erkannt werden kann, übernehmen wir keine Haftung.

c) Ist unter den Voraussetzungen von a) und b) eine Mängelrüge rechtzeitig und sachlich berechtigt, so sind wir verpflichtet, nach unserer Wahl die mangelhafte Ware zurückzunehmen und kostenfreien Ersatz dafür zu leisten oder den Minderwert zu vergüten. Schadenersatzansprüche jeglicher Art gegen uns und unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Insbesondere gilt dies für mittelbare und Folgeschäden über den Schaden an der gelieferten Ware selbst hinaus.

d) Die Rücksendung beanstandeter Ware darf nicht ohne vorherige Einholung unseres schriftlichen Einverständnisses erfolgen, da wir sonst die Annahme zu Lasten des Absenders verweigern.

8.) Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsstand für Lieferungen ist der von uns angegebene Bestimmungsort. Erfüllungsort für sämtliche sonstige Verbindlichkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Viernau. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist nach unserer Wahl, ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes, das Amtsgericht Meiningen. Die Gerichtsstandvereinbarung gilt auch für Klagen aus Scheck, sowie aus unserem Eigentumsrecht.
In jedem Fall gilt unter Ausschluss ausländischen Rechts nur deutsches Recht.

9.) Gültigkeitsrecht

Sollten einzelne Bestimmungen des abzuschließenden Liefervertrages oder dieser Bedingungen nicht sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhalts oder des übrigen Teils dieser Verkaufsbedingungen nicht berührt.

Stand: November 2019